Status: P3-Zukunftsentwurf. Verfassungs- und Rechtsautorität bleibt bei P2; diese Seite verkündet weder eine endgültige Verfassung noch gegenwärtige Staatsgewalt.
Mehrere Übergangsuhren
Rechtswirksamkeit, institutionelle Besetzung, operative Aktivierung, erstes substanzielles Ergebnis und erste reguläre Rechenschaft sind unterschiedliche Zustände. Rechtewiederherstellung, lokale Autorisierung, nationale Repräsentation, Exekutivnormalisierung, Sicherheitssektor und Verfassungsordnung werden getrennt verfolgt.
Vorläufige Autorität und Gewaltenteilung
Jede vorläufige Autorität soll Delegationsquelle, Auftrag, Befugnisse/Ressourcen, Berichtspflichten, automatisches Auslaufen, Verlängerungsregeln, Aufsicht und Übergabe offenlegen. P3 trennt administrative Ausführung, repräsentative Autorisierung und rechtliche Kontrolle. Medien-, Daten-, Finanz- oder Sicherheitskontrolle beweist keine Repräsentationsbefugnis.
Kontrollen, Notstand und Aktivierung
Temporäre Befugnisse laufen ohne rechtmäßige Erneuerung aus; Erneuerung ist ein neuer Hoheitsakt. Militär-, Polizei-, Haft-, Kommunikations- und Finanzbefugnisse brauchen getrennte Autorisierungs- und Auditketten. Aktivierung: Annahme/Ratifizierung → Verkündung → Rechtswirkung → Institution besetzt → operative Aktivierung → erster Output → erste reguläre Kontrolle.
Offene Fragen
OPEN-P2: Rechtsgrundlage und Grenzen vorläufiger Zahlungen, Versorgungsfortführung, Notbeschaffung und notwendiger Regulierung sind nicht abgeschlossen. Operative Notwendigkeit schafft keine fehlende Rechtskompetenz.