Forschungsstatus: IN BEARBEITUNG — KEINE RÜCKBLICKENDE ENDGÜLTIGE ENTSCHEIDUNG.

Die Akte dokumentiert das erstinstanzliche Verfahren vom 16. Oktober 1979 vor dem Mittleren Volksgericht Peking und die endgültige Berufung vom 6. November 1979 vor dem Höheren Volksgericht Peking. Zeitgenössische offizielle Berichte nennen 15 Jahre Freiheitsstrafe plus drei Jahre Entzug politischer Rechte.

Das 1979 verabschiedete Strafgesetz und die Strafprozessordnung traten erst am 1. Januar 1980 in Kraft und werden daher nicht als automatisch maßgeblich für die Verfahren von Oktober–November 1979 behandelt. Die damals geltende Verfassung von 1978 und die als angewandt berichteten vorkodifizierten gegenrevolutionären Vorschriften werden getrennt geprüft.

Noch zu prüfen: Originalurteil erster Instanz, ursprüngliche Berufungsentscheidung, Anklage-/Staatsanwaltschaftsakte, vollständige Prozess- und Verteidigungsakte, Geheimhaltungsnachweise und das damals geltende Verfahrensrecht. Fragen politischer Meinungsäußerung bleiben analytisch von etwaigen Vorwürfen zu militärischen Informationen getrennt.

Forschungsstatus: IN BEARBEITUNG — KEINE RÜCKBLICKENDE ENDGÜLTIGE ENTSCHEIDUNG. Die Akte dokumentiert das erstinstanzliche Verfahren vom 16. Oktober 1979 vor dem Mittleren Volksgericht Peking und die endgültige Berufung vom 6. November 1979 vor dem Höheren Volksgericht Peking. Zeitgenössische offizielle Berichte nennen 15 Jahre Freiheitsstrafe plus drei Jahre Entzug politischer Rechte. Das 1979 verabschiedete Strafgesetz und die Strafprozessordnung traten erst am 1.…