Dieser Bereich verfolgt rechtmäßige Zuständigkeit, Klagebefugnis, Zulässigkeit, Rechtswegerschöpfung und Rechtskraft bei bestehenden Gerichten sowie die Grundsätze einer nicht bindenden vorübergehenden Rechtsprüfung ohne gegenwärtige staatliche Gerichtsbarkeit.

Schweigen eines Gerichts, fehlende Zuständigkeit oder prozessuale Unzulässigkeit bedeuten keine Zustimmung zu einer FCM-Position und übertragen dem FCM keine gerichtliche Zuständigkeit.

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