Dieser Bereich betreibt nicht souveräne, nicht bindende vorübergehende Gesetzgebungsforschung: Anwendungsbereich des ROC-Rechts nach 1949, notwendige Anpassungen sowie Muster- und Übergangsregelungen, die erst nach rechtmäßiger verfassungsrechtlicher und demokratischer Autorisierung verbindlich werden könnten.

Dieser Bereich betreibt nicht souveräne, nicht bindende vorübergehende Gesetzgebungsforschung: Anwendungsbereich des ROC-Rechts nach 1949, notwendige Anpassungen sowie Muster- und Übergangsregelungen, die erst nach rechtmäßiger verfassungsrechtlicher und demokratischer Autorisierung verbindlich werden könnten.