Zusammenfassung
Am 28. August 2026 verabschiedete der Ständige Ausschuss des NVK ein überarbeitetes Gesetz zur nationalen Verteidigungsmobilisierung mit Wirkung zum 1. Oktober sowie Änderungen des Anwaltsgesetzes mit Wirkung zum 1. September. Das Mobilisierungsgesetz stellt die Arbeit ausdrücklich unter die Führung der KPCh und regelt Planung, Reserven, strategische Güter, Rüstungsproduktion, zivile Requisitionen, Entschädigung, Information und Sondermaßnahmen. Das geänderte Anwaltsgesetz erklärt die Führung der KPCh zum Grundsatz anwaltlicher Arbeit, verlangt Parteiorganisationen in Kanzleien nach den einschlägigen Regeln und macht die Unterstützung der KPCh-Führung und des „sozialistischen Rechtsstaats“ zu beruflichen Voraussetzungen. Zugleich enthalten die Gesetze Schutzbestimmungen für anwaltliche Tätigkeit und Entschädigung. Für FCM ist entscheidend, ob unabhängige Gerichte und eine unabhängige Anwaltschaft diese Begrenzungen tatsächlich durchsetzen können.
Warum das wichtig ist
Die Bewegung für ein Freies China (FCM) hält gesetzliche Verteidigungsmobilisierung grundsätzlich für möglich, verlangt aber klare Auslöser, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, Befristung, parlamentarische Kontrolle, unabhängige gerichtliche Überprüfung und wirksame Rechtsbehelfe.
Zugehörige Stellungnahme: Bewegung für ein Freies China fordert unabhängige Anwälte und durchsetzbare verfassungsrechtliche Grenzen für Mobilisierungsbefugnisse
Primärquellen
- Überarbeitetes Gesetz zur nationalen Verteidigungsmobilisierung
- Erläuterung des Justizministeriums zum geänderten Anwaltsgesetz
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