„996“-Arbeitszeiten in Festlandchina, Zwangsarbeit und das EU-Produktverbot: Was das Recht tatsächlich verlangt

NACHRICHT + KOMMENTAR | 5. September 2026 | P5-EVT-2026-0904-18

Rechtsbehörden in Festlandchina haben seit Langem festgestellt, dass ein „996“-Arbeitsmodell — 9 bis 21 Uhr an sechs Tagen pro Woche — gegen gesetzliche Überstundengrenzen verstoßen kann. Überlange oder rechtswidrige Arbeitszeiten sind nach internationalen Standards jedoch nicht automatisch Zwangsarbeit. Zwangsarbeit setzt Arbeit unter Androhung einer Strafe und ohne echte Freiwilligkeit voraus.

Die EU-Verordnung über ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit schafft ein produktbezogenes Verbot und wird im Dezember 2027 vollständig anwendbar. Für die Durchsetzung sind Belege erforderlich, die Zwangsarbeit mit konkreten Produkten und Lieferketten verbinden. Sie ist kein allgemeines EU-Beschwerdeverfahren für jeden rechtswidrigen Überstundenkonflikt.

Free-China-Kommentar

Arbeitnehmerschutz erfordert präzise Rechtsbegriffe und wirksame Durchsetzung. Behörden in Festlandchina sollten Überstundengrenzen durchsetzen, Beschäftigte vor Vergeltung schützen und unabhängige Meldungen von Missständen ermöglichen. Unternehmen und Importeure sollten bei der Prüfung von Zwangsarbeitsrisiken auf Zwang, Vermittlungsgebühren, Einbehaltung von Dokumenten, Drohungen, Lohnvorenthaltung und die tatsächliche Möglichkeit zum Verlassen des Arbeitsplatzes achten — nicht nur auf die Zahl der Arbeitsstunden.

Rechtsgrundlagen: EU-Verordnung 2024/3015; ILO-Standards zu Zwangsarbeit; Überstundenrecht und einschlägige Gerichts- und Verwaltungsunterlagen aus Festlandchina.

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