VORGESCHLAGENES ZIVILES PRÜFORGAN — NICHT SOUVERÄN — DERZEIT KEINE STAATLICHE GESETZGEBUNGSKOMPETENZ.
Diese Seite erläutert das vorgeschlagene nicht souveräne Prüf- und Konsultationsorgan, seine Forschungs- und Modellentwurfsfunktionen, Verfahrensgarantien, Offenlegung der Vertretungsbasis und seine Grenzen.
Es darf nicht als Legislativ-Yuan, Kongress, Nationalversammlung, Regierung oder sonstige öffentlich-rechtliche Legislative bezeichnet werden, solange keine rechtmäßige öffentliche Befugnis begründet ist.