Chinas „996“-Überstunden, Zwangsarbeit und das EU-Produktverbot: Was das Recht tatsächlich verlangt

NACHRICHTEN + ANALYSE | 5. September 2026 | P5-EVT-2026-0904-18

Justiz- und Arbeitsbehörden auf dem chinesischen Festland haben seit Jahren klargestellt, dass ein „996“-Arbeitsplan — 9 bis 21 Uhr an sechs Tagen pro Woche — gegen gesetzliche Überstundengrenzen verstoßen kann. Übermäßige oder rechtswidrige Überstunden sind nach internationalen Standards jedoch nicht automatisch Zwangsarbeit. Zwangsarbeit setzt grundsätzlich Arbeit unter Androhung einer Strafe und ohne echte Freiwilligkeit voraus.

Die EU-Verordnung zu Produkten aus Zwangsarbeit schafft ein produkt- und lieferkettenbezogenes Verbot und wird im Dezember 2027 vollständig anwendbar. Für die Durchsetzung braucht es Belege, die Zwangsarbeit mit konkreten Produkten oder Lieferketten verbinden; sie ist kein allgemeiner EU-Beschwerdekanal für jeden Streit über rechtswidrige Überstunden.

Analyse von Free China

Arbeitnehmerschutz braucht sowohl präzise Rechtsbegriffe als auch wirksame Durchsetzung. Behörden sollten Arbeitszeitgrenzen durchsetzen, Beschäftigte vor Vergeltung schützen und unabhängige Meldungen von Missständen ermöglichen. Unternehmen und Importeure sollten bei Zwangsarbeitsrisiken auf Zwang, Vermittlungsgebühren, Dokumenteneinbehalt, Drohungen, Lohnvorenthaltung und fehlende Austrittsmöglichkeit achten — nicht nur auf die Zahl der Arbeitsstunden.