Schnellreaktion: Rechtswidrige Überstunden sind nicht automatisch Zwangsarbeit

SCHNELLREAKTION | 5. September 2026 | P5-EVT-2026-0904-18

„996“-Arbeitszeiten können in Festlandchina gegen Überstundenrecht verstoßen, doch rechtswidrige Arbeitszeit ist nicht automatisch Zwangsarbeit. Internationale Standards verlangen Zwang, Androhung einer Strafe und fehlende echte Freiwilligkeit.

Behörden sollten Überstundenschutz durchsetzen und Beschäftigte vor Vergeltung schützen. Unternehmen und Importeure sollten Drohungen, Dokumenteneinbehalt, Rekrutierungsschulden, Lohnvorenthaltung und die tatsächliche Möglichkeit zum Verlassen des Arbeitsplatzes prüfen.

Das EU-Produktverbot sollte auf Belegen beruhen, die Zwangsarbeit mit konkreten Produkten und Lieferketten verbinden, statt jede Arbeitsrechtsverletzung als Zwangsarbeit zu behandeln.

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