Integritätskennzeichnungen: OFFIZIELLE POLITIK / BEOBACHTETE FALLBELEGE / EXTERNE BEWERTUNG / VERIFIZIERTE HISTORISCHE FCM-POSITION / AKTUELLE FCM-ALTERNATIVE
Governance-Frage
Die überarbeitete Verordnung über Religionsangelegenheiten trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie erklärt Religionsfreiheit, verbindet sie aber mit weitreichender staatlicher Verwaltung, der Abwehr von „Infiltration“ und der Anpassung der Religionen an die sozialistische Gesellschaft. Der Staat darf Gewalt, Betrug, Zwang, Missbrauch und Sicherheitsrisiken bekämpfen. Entscheidend ist jedoch, ob friedliche Religionsausübung von politischer Genehmigung oder ideologischer Konformität abhängig sein darf.
Was die Belege zeigen
Human Rights Watch, USCIRF und die FCM-Fallarchive von 2026 dokumentieren Fälle von Festnahmen, Strafvorwürfen, Einschränkungen beim Zugang zu Anwälten, Gesundheitsrisiken und Beschränkungen friedlicher Hauskirchen. Jeder Fall muss einzeln bewertet werden; gemeinsam zeigen sie aber, warum nicht nur der Wortlaut der Verordnung, sondern ihre tatsächliche Anwendung geprüft werden muss.
FCM-Dokumente von 1999 verbinden demokratische Rechte bereits mit der Ablehnung religiöser Verfolgung. Eine spezifische FCM-Position von 2018 zur neuen Verordnung ist bislang nicht verifiziert; die heutige Alternative wird daher nicht rückdatiert.
FCM-Alternative für eine Dritte Republik
Glauben und Nichtglauben gleich schützen, friedlichen Gottesdienst ohne politische Vorabgenehmigung erlauben, Registrierung nur als freiwillige juristische Organisationsform behandeln, neutrale Sicherheits- und Gemeinnützigkeitsregeln anwenden, richterliche Kontrolle von Durchsuchung und Überwachung verlangen, schnellen Zugang zu Anwalt und Familie sichern, ideologische Loyalitätstests abschaffen und unabhängige gerichtliche Überprüfung aller Schließungen und Sanktionen garantieren.
Sprachen: English · 简体中文 · 繁體中文 · Français · Deutsch · Español